Allgemeine Geschäftsbedingungen | Stornobedingungen
An und Abreise
- Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 16 Uhr. Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis 10 Uhr. Andere An- und Abreisezeiten sind nach vorheriger Absprache möglich.
- Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben und die Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen.
Mietpreis und Zahlungsweise
- Der Mietpreis beinhaltet alle Nebenkosten wie Strom, Gas, Wasser, Endreinigung.
- Mit der Anzahlung per Überweisung in Höhe von 20% des Mietpreises kommt der Mietvertrag bindend zustande und werden die Mietbedingungen akzeptiert. Der Restbetrag in Höhe von 80% des Mietpreises ist 6 Wochen vor Anreise fällig. Liegen zwischen Rechnungserhalt und dem Tag des Mietbeginns weniger als 6 Wochen ist der Gesamtbetrag sofort zu überweisen.
- Gerät der Mieter mit der Zahlung des Restbetrages um mehr als 10 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
Stornierung und Aufenthaltsabbruch
Storniert der Mieter das Mietverhältnis vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der das Mietobjekt zu denselben Konditionen mietet, so sind als Ersatz für das Vorhalten des Personals und Bereitstellung der Wohneinheit der folgende Anteil der brutto Rechnungssumme (alles inkludierend, Miete, Endreinigung, Sauna etc.) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
- bis 56 Tage vor Mietbeginn: 20% der brutto Rechnungssumme
- bis 35 Tage vor Mietbeginn: 50% der brutto Rechnungssumme
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 80% der brutto Rechnungssumme
- Der Vermieter ist bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Gelingt ihm das nach zumutbarem Aufwand, so ist die vorgenannte Entschädigung nicht zu entrichten, sondern nur eine Verwaltungskostenpauschale von € 60 für jedes neu vermietete Mietobjekt. Gelingt es dem Vermieter nur, einen Teil der Mietperiode anderweitig zu vermieten, so ist für die vermietete Zeit die Verwaltungskostenpauschale von € 60 zu zahlen, für die nicht vermietete Zeit gelten der vorgenannte Anteil der Rechnungssumme. Die Verwaltungskostenpauschale von 60 Euro ist in jedem Fall zu zahlen.
- Eine Stornierung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei dem Vermieter.
- Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. Ersparte Aufwendungen oder Einnahmen aus etwaiger anderer Vermietung werden angerechnet.
- Ist eine Anreise wegen eines von der Landesregierung Schleswig-Holstein verhängten Reiseverbots, begründet auf der Corona-Krise, für den gemieteten Zeitraum rechtlich nicht erlaubt und damit gemäß § 275 I i.V.m. § 326 I BGB unmöglich, so erhebt der Vermieter keine Stornogebühren.
Haftung und Pflichten des Mieters und Vermieters
- Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjektes, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
- Mängel, die bei der Übernahme des Mietobjektes bestehen bzw. während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
- Die Haltung von Tieren ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter gestattet.
- Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters gemäß § 536a Abs 1 BGB für bei Mietvertragsschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen. Für bei Vertragsschluss vorhandene Sachmängel und während der Mietzeit eintretende Sachmängel haftet der Vermieter nur bei einem Verschulden.
Sonstiges
- Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen eine zwingende gesetzliche Vorschrift verstößt, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung.
- Es findet deutsches Recht Anwendung.
- Als Gerichtsstand wird der Ort der Ferienwohnung vereinbart.